Verhinderungspflege

Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist?

 

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens 6 Wochen.

 

So haben pflegende Angehörige Zeit wieder neue Kraft zu schöpfen. Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden.

 

Die Pflegebedürftigen können während dieser Zeit in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben, unsere erfahrenen und qualifizierten Pflegekräfte übernehmen die Pflege und Betreuung.

 

So stehen pro Jahr 1.612 € zur Verfügung. Hinweis: Die Hälfte des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege, kann zusätzlich für Verhinderungspflege genutzt werden. Somit stehen für Verhinderungspflege insgesamt bis zu 2.418 € zur Verfügung.

 

Wichtig: Die Leistungen sind nicht in das Folgejahr übertragbar!

 

Ein Anspruch besteht in der Regel, nachdem die private Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

Weiterhin haben Sie Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Wir informieren Sie gerne.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner