Die Behandlungspflege umfaßt ärztlich verordnete Maßnahmen der Krankenbehandlung. Hierzu gehören ausschließlich solche medizinische Leistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden, zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung im Interesse der Erreichung des angestrebten Therapiezieles jedoch erforderlich sind.