Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal im halben Jahr sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal im viertel Jahr eine Beratung in Anspruch nehmen.

 

Auch Personen mit Pflegegrad 0 können sich beraten lassen.

 

Diese Beratung ist für Sie kostenlos und dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

 

Als zugelassener qualifizierter Pflegedienst mit entsprechendem Fachpersonal, können Sie gerne telefonisch einen Beratungseinsatz mit uns vereinbaren.